ESG Workshops_Team Lindhorst Gruppe

FIT FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG – LINDHORST GRUPPE AUF DEM WEG ZU NOCH MEHR TRANSPARENZ

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist als neue EU-Gesetzgebung zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten. Hintergrund dieses neuen Gesetzes ist das Bestreben, Kapitalströme im Sinne des Erhalts der Lebensgrundlage der Menschheit vor allem in nachhaltige Investitionen zu lenken. Mit dieser Pflicht zur einheitlichen Berichterstellung wird es Kapitalgebern wie Banken ermöglicht, ihre Geschäftspartner entsprechend bewerten zu können.

Unter dem Dach der Lindhorst Gruppe sind mit der JLW AG, der ALV GmbH und der Aureus GmbH drei Konzerne vereint, von denen jeder für sich nach den neuen Regeln im Jahresturnus berichtspflichtig sein wird. Somit müssen wir Anfang 2026 erstmalig drei umfassende Berichte nach festgelegten Regeln zum Geschäftsjahr 2025 erstellen. Diese Berichte werden dann wie die jährlichen Finanzberichte von unseren Wirtschaftsprüfern geprüft und testiert. Jeder Bericht wird die Nachhaltigkeitsaktivitäten des jeweiligen Konzerns und seiner Geschäftsfelder sowie die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit den Einflüssen auf und aus Umwelt, Sozialem und guter Unternehmensführung (Governance) zum Gegenstand haben.

Ärmel hoch und los!

Um den hohen Anforderungen zu genügen, haben sich die Fachverantwortlichen der drei Konzerne kürzlich im Rahmen von intensiven Workshops gemeinsam mit unserem Beratungspartner Fa. Wargitsch mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandergesetzt. Hierbei wurde für jeden Konzern genau definiert und dokumentiert, wer die Stakeholder (Hauptanspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeiter, Banken, Geschäftspartner etc.) sind und welche Geschäftsaktivitäten im Detail in jedem einzelnen Konzern stattfinden und berichtet werden müssen. Danach wurde akribisch erfasst, wie diese im Einklang bzw. in Wechselwirkung mit den Themen Umwelt, Soziales und Governance stehen und welche Risiken und Chancen daraus für den einzelnen Konzern hervorgehen – dies auf Basis einer finanziellen und zeitlichen Bewertung. Entstanden ist je Konzern auf diese Weise ein bunter Blumenstrauß aus mehr als 200 Einzelvorfällen, zu denen es künftig im Nachhaltigkeitsbericht Aussagen zu treffen gilt oder zu denen beispielsweise auch (Verbrauchs-)Kennzahlen erhoben werden müssen. Unser ohnehin großes Engagement wird damit künftig auch für Außenstehende noch transparenter.

Nachhaltigkeit fest verwurzelt

Einmal mehr wurde bei den Workshops deutlich, wie vielschichtig unser Unternehmensverbund ist. Im Fokus stehen aber immer die Bedürfnisse der Menschen. Dabei betrachten wir vor allem unsere Kunden, die Lieferketten, lokale Gemeinschaften und natürlich unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sind sie es doch, die unsere Geschäftsfelder Land- & Forstwirtschaft, Erneuerbare Energien, Bau & Immobilien sowie Pflege & Gesundheit täglich aufs Neue engagiert und professionell mit Leben füllen. Mit fast 100jähriger Tradition setzen wir bei all unseren Entscheidungen und unserem Handeln auf Enkeltauglichkeit. Wir engagieren uns über alle Geschäftsfelder hinweg für den Erhalt unserer Lebensgrundlage und den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen, der Natur und dem Klima. So leisten wir einen positiven Beitrag für die Zukunft :rocket: und die nächsten Generationen. Zudem übernehmen wir soziale Verantwortung, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Kunden und Geschäftspartner sowie die Menschen in den Regionen, in denen wir tätig sind.

Die nächsten Schritte

Mit dieser Basis sind wir bereits gut aufgestellt und auf bestem Wege, um der neuen Gesetzgebung zu entsprechen. Als nächstes steht eine Stakeholderbefragung an, bei der alle Anspruchsgruppen eingeladen werden, um die für unsere Konzerne wesentlichen Aspekte zu priorisieren und den endgültigen Fokus und Umfang der Berichterstattung festzulegen.

Über die Corporate Sustainability Reporting Directive